INFORMATION: Betriebsruhe vom 04.08.2026 bis 13.08.2026. Anfragen und Bestellungen sind jederzeit möglich. Ab 14.08.2026 sind wir wieder für Sie da.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Version 1.0 · Stand: 3. April 2026

1 Allgemeines
1.1 Anbieter

PRIME Additive Manufacturing
Inhaberin: Alexandra Zweering
Spenglerstr. 18
73431 Aalen
Deutschland

E-Mail: info@prime-am.de

1.2 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, Angebote und Verträge, die über den Online-Shop und die digitale Angebotsplattform von PRIME Additive Manufacturing abgeschlossen werden.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Bestellungen von Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB sind ausgeschlossen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Begriffsdefinitionen

Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Begriffsdefinitionen:

3D-Modell
Ein digitales dreidimensionales Modell eines Bauteils, das zur additiven Fertigung verwendet werden kann.

Datei
Eine vom Kunden hochgeladene digitale Datei, insbesondere in Form eines 3D-Modells (z. B. STL oder OBJ) oder ergänzender Dokumente wie Zeichnungen, Spezifikationen oder Beschreibungen.

Sofortauftrag
Ein Auftragsweg, bei dem der Kunde ein 3D-Modell hochlädt, die Fertigungsparameter selbst wählt und auf Grundlage des Sofortangebots unmittelbar bestellt.

Sofortangebot
Eine automatisiert generierte Preisberechnung auf Grundlage der vom Kunden hochgeladenen Dateien und der im Bestellprozess gewählten Parameter.

Angebotsvariante
Eine innerhalb eines Angebots erzeugte Ausprägung der Bauteilakte für eine konkrete Anzahl der Bauteile pro Druckplatte. Alle Angebotsvarianten eines Angebots übernehmen dessen Preisbindung und Frist.

Festangebot
Ein vom Kunden zu einer Bauteilakte im Warenkorb erzeugtes Preisdokument zur internen Freigabe und Dokumentation, das den reservierten oder gebundenen Preis mit den zugehörigen Fristen ausweist.

Referenznummer
Eine eindeutige Kennung eines Bauteils, die einen definierten Konstruktions- und Produktionsstand beschreibt und für Wiederholaufträge verwendet werden kann.

Wiederholauftrag
Eine Bestellung eines Bauteils auf Grundlage einer bereits bestehenden Referenznummer und der zugehörigen gespeicherten Produktionsdaten.

1.4 Leistungen

PRIME Additive Manufacturing bietet die Fertigung von Bauteilen im additiven Fertigungsverfahren (3D-Druck) an.

Bestellungen können erfolgen über:

  • einen Sofortauftrag mit automatischer Preisberechnung

  • eine individuelle Angebotsanfrage

  • einen Wiederholauftrag über eine bestehende Referenznummer

Grundlage der Fertigung sind die vom Kunden bereitgestellten digitalen 3D-Modelle sowie die im Auftrag definierten technischen Parameter. Die Fertigung erfolgt auf Basis der übermittelten Daten und der im Bestellprozess gewählten Optionen.

Gegenstand der Leistung ist die Fertigung von Bauteilen für gewerbliche Zwecke, insbesondere für Produktion, Montage oder als Bestandteil von Produkten des Kunden. Ein Schwerpunkt liegt auf der wiederkehrenden Fertigung auf Grundlage einer Bauteilakte; die Fertigung ist jedoch nicht auf wiederkehrende Aufträge beschränkt. Die Bauteile werden nach der vom Kunden bereitgestellten Konstruktion und Spezifikation gefertigt. Die konstruktive Gestaltung und die Eignung des Bauteils für den vorgesehenen Verwendungszweck liegen beim Kunden.

2 Kundenkonto und Dateien
2.1 Kundenkonto

Für die Nutzung des Online-Shops und der Angebotsplattform ist die Erstellung eines Kundenkontos erforderlich. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die über sein Kundenkonto erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, PRIME Additive Manufacturing unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung seines Kundenkontos bestehen.

2.2 Upload von Dateien

Zur Erstellung von Angeboten oder Bestellungen kann der Kunde 3D-Modelle sowie weitere Dateien hochladen.

Unterstützte 3D-Dateiformate sind derzeit insbesondere:

  • STL

  • OBJ

Zusätzlich können bei Angebotsanfragen weitere Dateien hochgeladen werden, beispielsweise:

  • technische Zeichnungen

  • Dokumente

  • Spezifikationen

  • zusätzliche Fertigungsinformationen.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die hochgeladenen Dateien frei von Schadsoftware sind und keine technischen oder rechtlichen Risiken verursachen.

2.3 Rechte an hochgeladenen Dateien

Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den hochgeladenen Dateien verfügt.

Insbesondere darf durch die Fertigung der Bauteile keine Verletzung von

  • Urheberrechten

  • Patenten

  • Markenrechten

  • sonstigen Schutzrechten

Dritter erfolgen. Der Kunde stellt PRIME Additive Manufacturing von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer solchen Rechtsverletzung entstehen.

Der Kunde räumt PRIME Additive Manufacturing das nicht ausschließliche, auf die Vertragserfüllung beschränkte Recht ein, die bereitgestellten Dateien und Daten zu speichern, zu vervielfältigen, zu verarbeiten und für die Fertigung sowie für die Erstellung und Führung der Bauteilakte zu verwenden. Ein darüber hinausgehendes Nutzungsrecht erwirbt PRIME Additive Manufacturing nicht; alle Rechte am 3D-Modell verbleiben beim Kunden. Die vom Kunden bereitgestellten Dateien werden ausschließlich zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags sowie zur Führung der Bauteilakte verwendet.

2.4 Zulässigkeit der hochgeladenen Inhalte

Der Kunde verpflichtet sich, keine Dateien oder Modelle hochzuladen, deren Herstellung, Besitz oder Verbreitung gegen geltendes Recht verstößt. Insbesondere dürfen keine Modelle übermittelt werden, die

  • gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen

  • verbotene Waffen oder Waffenteile betreffen

  • militärischen oder rüstungsrelevanten Beschränkungen unterliegen

  • gegen Exportkontrollvorschriften verstoßen

  • Rechte Dritter verletzen

  • zur Herstellung gefährlicher oder illegaler Gegenstände bestimmt sind.

PRIME Additive Manufacturing behält sich das Recht vor, hochgeladene Dateien zu prüfen und die Bearbeitung oder Fertigung abzulehnen, wenn Anhaltspunkte für rechtswidrige Inhalte bestehen. Eine Verpflichtung zur inhaltlichen Prüfung der hochgeladenen Dateien besteht jedoch nicht. Sollten durch die vom Kunden übermittelten Dateien Rechtsverletzungen entstehen, stellt der Kunde PRIME Additive Manufacturing von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.

2.5 Vertraulichkeit von Konstruktionsdaten

Die vom Kunden bereitgestellten 3D-Modelle und technischen Unterlagen können vertrauliche Informationen oder geistiges Eigentum enthalten. PRIME Additive Manufacturing verpflichtet sich, diese Daten ausschließlich zur

  • Angebotserstellung

  • technischen Prüfung

  • Produktionsplanung

  • Fertigung

  • Durchführung von Wiederholaufträgen

zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

3 Bauteilakte und Bestellung
3.1 Referenznummer und Versionsstand von Bauteilen

Definition der Referenznummer

Für Bauteile kann eine eindeutige Referenznummer („Ref“) vergeben werden. Die Referenznummer identifiziert ein Bauteil eindeutig und steht für einen vollständig definierten Konstruktions- und Produktionsstand. Dieser umfasst insbesondere

  • die übermittelte 3D-Datei

  • Materialklasse

  • Fertigungsverfahren

  • relevante Produktionsparameter

  • weitere im Auftrag definierte Spezifikationen.

Die Referenznummer ist unveränderlich.

3.2 Wiederholaufträge

Wiederholaufträge erfolgen auf Grundlage der gespeicherten Produktionsdaten der jeweiligen Referenznummer. Änderungen am Bauteil, an Material, Geometrie oder technischen Parametern sind unter einer bestehenden Referenznummer nicht möglich. Sollte der Kunde Änderungen wünschen, ist ein neuer Erstauftrag erforderlich, bei dem eine neue Referenznummer vergeben wird.

3.3 Zulässigkeit von Wiederholaufträgen

Die Vergabe einer Referenznummer und die Speicherung der zugehörigen Produktionsdaten begründen keinen Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit oder Fertigung eines Bauteils. PRIME Additive Manufacturing behält sich das Recht vor, Wiederholaufträge abzulehnen, wenn

  • rechtliche oder regulatorische Anforderungen entgegenstehen

  • sicherheitsrelevante oder exportkontrollrechtliche Beschränkungen bestehen

  • Rechte Dritter betroffen sein könnten

  • oder sonstige rechtliche oder technische Gründe gegen eine Fertigung sprechen.

Dies gilt auch für Bauteile, die bereits zuvor gefertigt wurden und unter einer bestehenden Referenznummer gespeichert sind. Ein Anspruch auf erneute Fertigung eines Bauteils allein aufgrund einer vorhandenen Referenznummer besteht nicht.

3.4 Material bei Wiederholaufträgen

Bei Wiederholaufträgen erfolgt die Fertigung grundsätzlich auf Grundlage des beim Erstauftrag verwendeten Materialtyps. Sollte das ursprünglich verwendete Material oder der entsprechende Hersteller nicht mehr verfügbar sein, ist PRIME Additive Manufacturing berechtigt, ein technisch gleichwertiges Material aus derselben Materialklasse und aus der Liste geeigneter und durch PRIME Additive Manufacturing qualifizierter Hersteller zu verwenden. Abweichungen innerhalb der Materialklasse stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarten Eigenschaften des Bauteils nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

3.5 Freigabe des Produktionsstandes

Ein Wiederholauftrag erfolgt auf Grundlage des unter der jeweiligen Referenznummer gespeicherten Konstruktions-, Material- und Produktionsstandes. Dieser Stand ist unveränderlich; jede Änderung erfordert die Anlage einer neuen Bauteilakte unter einer neuen Referenznummer.

3.6 Zustandekommen eines Vertrags

Sofortangebot

Bei Nutzung des Sofortangebots wird der Preis automatisiert anhand der hochgeladenen Datei und der gewählten Parameter berechnet. Die angezeigte Preisberechnung stellt ein unverbindliches Angebot dar. Mit Abschluss der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab. Die automatisch versendete Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn PRIME Additive Manufacturing den Auftrag bestätigt oder mit der Produktion beginnt.

Technische Prüfung

Nach Eingang einer Bestellung kann eine technische Prüfung erfolgen. Sollte sich herausstellen, dass

  • das Modell technisch nicht druckbar ist

  • Dateien beschädigt oder unvollständig sind

  • rechtliche oder sicherheitsrelevante Bedenken bestehen

  • der Auftrag aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht durchführbar ist

behält sich PRIME Additive Manufacturing vor, den Auftrag abzulehnen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.

3.7 Speicherung der Vertragsdaten

Der Vertragstext wird von PRIME Additive Manufacturing gespeichert. Bestellinformationen, Angebotsdaten sowie zugehörige Produktionsdaten können im Kundenkonto des Kunden gespeichert werden, insbesondere zur Durchführung von Wiederholaufträgen über Referenznummern. Der Kunde kann die Bestelldaten über sein Kundenkonto einsehen.

Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von PRIME Additive Manufacturing, abrufbar unter https://prime-am.de/datenschutz/.

4 Preise und Zahlung
4.1 Preise, Lieferzeiten und Preisgültigkeit

Der Preis eines Bauteils wird konkret aus der Bestellmenge, der gewählten Anzahl der Bauteile pro Druckplatte sowie der Geometrie und der Konfiguration des Bauteils berechnet. Der konkrete Preis wird dem Kunden vor dem Hinzufügen der Position zum Warenkorb, im Warenkorb sowie an der Kasse angezeigt. Zur Orientierung können darüber hinaus vorab Beispieltabellen mit beispielhaft berechneten Preisen und Lieferzeiten für einzelne Mengen und Anzahlen der Bauteile pro Druckplatte angezeigt werden. Ein Festangebot enthält stets den konkreten Preis; ein Angebot mit noch nicht festgelegter Anzahl der Bauteile pro Druckplatte enthält grundsätzlich eine Beispieltabelle.

Die Bestellung erfolgt in Vielfachen der vom Kunden gewählten Anzahl der Bauteile pro Druckplatte. Der Stückpreis richtet sich nach der gewählten Anzahl der Bauteile pro Druckplatte. Eine höhere Anzahl je Druckplatte führt regelmäßig zu einem geringeren Stückpreis; bei sehr hoher Anzahl und entsprechend langer Druckdauer kann der Stückpreis jedoch aufgrund der verlängerten Fertigungszeit wieder ansteigen. Die Wahl der Anzahl der Bauteile pro Druckplatte obliegt dem Kunden im Rahmen der von PRIME Additive Manufacturing festgelegten Obergrenze.

Die angegebenen Lieferzeiten stellen geschätzte Lieferzeiten dar. Sollten aufgrund technischer Fehler, fehlerhafter Dateianalyse oder offensichtlicher Softwarefehler offensichtlich unzutreffende Preise angezeigt werden, behält sich PRIME Additive Manufacturing vor, entsprechende Bestellungen abzulehnen oder ein korrigiertes Angebot zu unterbreiten.

Die im Rahmen des Bestell- und Angebotsprozesses sowie in vorab zugänglichen Kalkulations- und Beispieldarstellungen angezeigten Lieferzeiten sind unverbindliche Schätzungen. Sie werden auf Grundlage von Stückzahl, Auftragsart und aktueller Kapazität automatisiert ermittelt und können vom tatsächlichen Fertigungs- und Lieferverlauf abweichen. Dies gilt für Erst- und Wiederholaufträge gleichermaßen. Eine verbindliche Lieferzeit besteht nur, soweit sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde.

Preisgültigkeit

Der Preis einer Bauteilakte kann sich in drei Zuständen befinden: Er ist entweder unverbindlich (Tagespreis), kurzfristig reserviert (Preisreservierung) oder verbindlich gebunden (Preisbindung). Maßgeblich ist jeweils der Preis, der sich aus der zur Bauteilakte hinterlegten Kalkulationsgrundlage ergibt.

Mit der Bestellung wird der Preis der Bauteilakte für die Dauer der Preisbindungsfrist verbindlich gebunden (Preisbindung). Beim Sofortauftrag entsteht die Preisbindung bereits mit der Ermittlung des Preises bei Anlage der Bauteilakte, bei individuellen Angeboten (Angebotsanfragen) mit dem Versand des Angebots. Die Dauer der Preisbindungsfrist richtet sich nach den im Bestell- und Angebotsprozess angegebenen Fristen. Innerhalb der Frist bleibt der gebundene Preis von zwischenzeitlichen allgemeinen Preisänderungen unberührt.

Die Preisbindung gilt für die jeweilige Bauteilakte, nicht für die einzelne Bestellung. Innerhalb der laufenden Frist erfolgen alle Bestellungen zu dieser Bauteilakte – auch Nachbestellungen sowie Bestellungen weiterer zugriffsberechtigter Nutzer – zum gebundenen Preis und gegen die verbleibende Restlaufzeit der Frist; eine erneute Bestellung innerhalb der laufenden Frist begründet keine neue Frist. Löst ein Nutzer durch seine Bestellung eine Preisbindung aus, gilt diese auch für zu diesem Zeitpunkt ruhende Positionen derselben Bauteilakte anderer Nutzer.

Zu einer Angebotsanfrage kann PRIME Additive Manufacturing mehrere Angebote erstellen; jedes Angebot bildet eine eigene Bauteilakte mit eigener, unabhängiger Preisbindungsfrist. Innerhalb eines Angebots kann der Kunde für jede zulässige Anzahl der Bauteile pro Druckplatte eine Angebotsvariante erzeugen. Alle Angebotsvarianten eines Angebots übernehmen die Preisbindung und die Frist des zugehörigen Angebots; sie haben keine eigene Frist.

Der Kunde kann zu einer Bauteilakte, deren Preis nicht gebunden ist, im Warenkorb ein Festangebot erzeugen. Das Festangebot dient dem Kunden zur internen Freigabe und zur Dokumentation. Mit dem Festangebot reserviert PRIME Additive Manufacturing den zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis für die Dauer der Reservierungsfrist (Preisreservierung); der reservierte Preis bleibt während dieser Frist unverändert. Damit dem Kunden die volle Frist für seine interne Freigabe zur Verfügung steht, wird die Reservierungsfrist bei jedem Download eines Festangebots neu gesetzt. Die Preisreservierung begründet keine Kaufverpflichtung und läuft nach Ablauf der Frist automatisch aus. Die Dauer der Reservierungsfrist richtet sich nach den im Bestellprozess angegebenen Fristen.

Ist für eine Bauteilakte kein Preis gebunden oder reserviert, gilt der jeweils aktuelle Tagespreis nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Kalkulationsgrundlage; dieser kann höher oder niedriger sein als ein zuvor gebundener oder reservierter Preis. Läuft eine Frist ab, während sich die Bauteilakte im Warenkorb befindet, bleibt die Position bestellbar und wird nicht automatisch entfernt; sie wird bei der Bestellung zum dann gültigen Preis gerechnet. Eine hierdurch bedingte Preisänderung wird dem Kunden vor dem verbindlichen Abschluss der Bestellung deutlich angezeigt.

Ein verbindlicher Preis entsteht erst wieder mit einer erneuten Bestellung; diese legt den dann gültigen Preis erneut fest und beginnt eine neue Bindungsfrist. Bei einem Angebot mit mehreren Angebotsvarianten setzt bereits die Bestellung einer einzelnen Variante die Bindungsfrist des zugehörigen Angebots insgesamt neu; die neue Frist und der zu diesem Zeitpunkt gültige Preis gelten für alle zugehörigen Varianten.

Ein vom Kunden erzeugtes Festangebot weist den reservierten Preis mit einer Mindestgültigkeit sowie die sich daran anschließende Preisbindung der Bauteilakte aus. Die Angabe „mindestens gültig bis“ bezeichnet die Untergrenze der Reservierung; die tatsächliche Gültigkeit kann sich durch Verlängerung der Reservierung oder durch Übergang in die Preisbindung verlängern.

Die Preisbindung und die Preisreservierung beziehen sich jeweils auf die konkret festgelegte Bauteilkonfiguration. Sie begründen keinen Anspruch auf denselben Preis bei abweichender Konfiguration oder außerhalb der jeweiligen Frist.

Die Preisbindung bezieht sich ausschließlich auf den Stückpreis. Mindestbestellmenge, Mindest- und Höchstbestellwert sind Fertigungs- und Kapazitätsbedingungen; sie richten sich nach den jeweils aktuellen betrieblichen Gegebenheiten und können von PRIME Additive Manufacturing jederzeit angepasst werden. Eine Änderung dieser Grenzen stellt keinen Verstoß gegen zugesagte Konditionen dar, da der gebundene Stückpreis hiervon unberührt bleibt.

4.2 Preise und Umsatzsteuer

Alle im Shop vor dem Warenkorb angezeigten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Warenkorb wird die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen und in der zu zahlenden Bruttosumme verrechnet. Maßgeblich für die Bestellung ist der im Warenkorb ausgewiesene Bruttobetrag.

Sofern sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz zwischen Vertragsschluss und Lieferung ändert, gilt der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung maßgebliche Steuersatz.

4.3 Zahlung

Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten. Hierzu können insbesondere gehören

  • Kreditkarte

  • Klarna

  • Paypal

  • Banküberweisung

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die jeweiligen Zahlungsdienstleister.

Zahlungsbedingungen und Verzug

Die Fertigung erfolgt grundsätzlich gegen Vorkasse. Mit der Produktion wird erst nach vollständigem Zahlungseingang begonnen. PRIME Additive Manufacturing kann einzelnen Kunden, insbesondere Stammkunden mit wiederkehrenden Aufträgen, abweichend eine Zahlung auf Rechnung einräumen; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Wurde eine Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Verzug, ist PRIME Additive Manufacturing berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5 Fertigung, Lieferung und Verzug
5.1 Produktionsbedingte Verzögerungen

Bei additiven Fertigungsverfahren kann es aufgrund technischer oder prozessbedingter Faktoren zu Verzögerungen kommen. Hierzu zählen insbesondere

  • Druckabbrüche

  • Maschinenstörungen

  • Materialengpässe

  • notwendige Wiederholungen von Druckprozessen.

Überschreitet PRIME Additive Manufacturing eine verbindlich zugesagte Lieferzeit um mehr als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, PRIME Additive Manufacturing in Textform eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche richten sich nach dem Abschnitt „Haftungsbeschränkung".

Im Falle eines von PRIME Additive Manufacturing zu vertretenden Lieferverzugs ist die Haftung für Verzögerungsschäden bei einfacher Fahrlässigkeit auf 0,5 % des Werts der betroffenen Bestellposition je vollendeter Woche, insgesamt jedoch auf höchstens 5 % dieses Werts begrenzt. Das Recht des Kunden zum Rücktritt nach vorstehendem Absatz sowie die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleiben unberührt.

5.2 Höhere Gewalt

PRIME Additive Manufacturing haftet nicht für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruht. Als höhere Gewalt gelten alle von PRIME Additive Manufacturing nicht zu vertretenden, außerhalb ihres Einflussbereichs liegenden Ereignisse, die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmung, Epidemien und Pandemien, Krieg, Terror, behördliche Anordnungen, Energie- und Rohstoffmangel, Ausfälle der Strom- oder Kommunikationsversorgung sowie Arbeitskämpfe, jeweils soweit sie unvorhersehbar und unvermeidbar waren.

Für die Dauer und den Umfang des Ereignisses ist PRIME Additive Manufacturing von der Leistungspflicht befreit. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung.

PRIME Additive Manufacturing wird den Kunden über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer eines Ereignisses höherer Gewalt unverzüglich unterrichten. Dauert das Ereignis länger als sechs Wochen an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsteils vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen werden nach den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet; weitergehende Ansprüche wegen der durch höhere Gewalt bedingten Nichterfüllung bestehen nicht.

5.3 Versand

Der Versand erfolgt über DHL. Die Versandabwicklung erfolgt über das Versandmanagementsystem SimpleSell.

Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Versanddienstleister auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versandkosten trägt. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

6 Bauteileigenschaften und technische Grundlagen
6.1 Technische Voraussetzungen für 3D-Modelle

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten 3D-Modelle technisch für den 3D-Druck geeignet sind. Hierzu zählen insbesondere:

  • ausreichende Wandstärken

  • geschlossene Geometrien

  • geeignete Toleranzen

  • druckbare Strukturen.

PRIME Additive Manufacturing führt keine vollständige konstruktive oder funktionale Prüfung der Modelle durch.

6.2 Automatische Dateianalyse und Einheiteninterpretation

Im Rahmen des Sofortangebots können hochgeladene 3D-Dateien automatisiert analysiert werden. Dateiformate wie STL oder OBJ enthalten in der Regel keine eindeutige Maßeinheit. Alle geometrischen Werte werden daher standardmäßig als Millimeter (mm) interpretiert. Dem Kunden werden im Rahmen der Dateianalyse die ermittelten Bauteilabmessungen angezeigt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Angaben vor Abschluss der Bestellung zu prüfen.

6.3 Materialdefinition und Materialverfügbarkeit

Das Material eines Bauteils wird durch die gewählte Materialklasse sowie gegebenenfalls durch zusätzliche Spezifikationen wie Farbe oder Oberflächenoptionen definiert.

6.4 Fertigungstoleranzen

Bauteile, die im additiven Fertigungsverfahren hergestellt werden, können material- und verfahrensbedingt Abweichungen aufweisen. Hierzu gehören insbesondere

  • Maßtoleranzen

  • sichtbare Schichtstrukturen

  • Oberflächenunterschiede

  • leichte Farbabweichungen

  • materialbedingte Unterschiede der mechanischen Eigenschaften.

Solche Eigenschaften stellen keinen Mangel dar, sofern sie technisch bedingt sind.

6.5 Beschaffenheit und Eigenschaften von FDM-Bauteilen

Die Bauteile werden im FDM-Verfahren (Fused Deposition Modeling) schichtweise aufgebaut. Aus diesem Verfahren ergeben sich material- und prozessbedingte Eigenschaften, über die PRIME Additive Manufacturing wie folgt aufklärt:

Im FDM-Verfahren gefertigte Bauteile sind anisotrop. Ihre mechanische Festigkeit ist richtungsabhängig: Entlang der Aufbaurichtung (Z-Achse), also quer zu den Schichtgrenzen, ist die Festigkeit in der Regel deutlich geringer als innerhalb der Schichtebene (X-/Y-Richtung). Bauteile können daher entlang der Schichtgrenzen unter Belastung versagen.

Angaben zu Materialeigenschaften und Kennwerten sind Richtwerte. Die tatsächlich erreichbaren Eigenschaften eines Bauteils hängen maßgeblich vom gewählten Material sowie von der Druckausrichtung, der Wandstärke, der Fülldichte, der Anzahl der gleichzeitig gefertigten Bauteile pro Druckplatte, der Schichthöhe, der Materialvorbereitung (Trocknung vor dem Druck), einer etwaigen thermischen Nachbehandlung (Tempern nach dem Druck), einer etwaigen mechanischen Nachbearbeitung, der Materialcharge und den Umgebungsbedingungen ab und können von den Richtwerten abweichen.

Materialspezifische Prozessschritte wie die Trocknung des Materials vor dem Druck und eine Wärmebehandlung (Tempern) nach dem Druck werden von PRIME Additive Manufacturing nach Maßgabe der Materialdatenblätter oder nach eigener Einschätzung der Anforderungen festgelegt; ein Anspruch des Kunden auf ein bestimmtes Vorgehen besteht nicht. Sie werden in der Bauteilakte dokumentiert und sind Bestandteil des festgelegten Fertigungsprozesses.

Für tragende oder mechanisch beanspruchte Anwendungen empfiehlt PRIME Additive Manufacturing dem Kunden, einen angemessenen Sicherheitsfaktor vorzusehen und die Eignung des Bauteils vor dem Einsatz durch eigene Prüfungen oder Testdrucke zu validieren. Diese Empfehlung begründet keine Prüf- oder Validierungspflicht von PRIME Additive Manufacturing.

Bauteile, die im additiven Fertigungsverfahren hergestellt werden, können material- und verfahrensbedingt Abweichungen aufweisen, insbesondere Maßtoleranzen, sichtbare Schichtstrukturen, Oberflächenunterschiede, leichte Farbabweichungen sowie materialbedingte Unterschiede der mechanischen Eigenschaften. Solche Eigenschaften stellen keinen Mangel dar, sofern sie technisch bedingt sind.

6.6 Druckausrichtung

Die Druckausrichtung (Orientierung des Bauteils auf dem Druckbett) beeinflusst aufgrund der anisotropen Eigenschaften des FDM-Verfahrens die mechanischen Eigenschaften des Bauteils maßgeblich. Für die Festlegung der Druckausrichtung gilt:

Bei einem Sofortauftrag legt PRIME Additive Manufacturing die Druckausrichtung nach eigener Einschätzung fest. Berücksichtigt werden dabei die vermutete Bauteilfunktion sowie die technische und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der Ausrichtung. Der Kunde hat die konstruktive Auslegung des Bauteils so vorzunehmen, dass es in einer üblichen, funktionsgerechten Druckausrichtung seine vorgesehene Funktion erfüllt. Eine Beanstandung des Bauteils allein wegen der von PRIME Additive Manufacturing gewählten Druckausrichtung ist ausgeschlossen.

Bei einer Angebotsanfrage kann der Kunde eine gewünschte Druckausrichtung angeben. PRIME Additive Manufacturing legt die Druckausrichtung im Angebot verbindlich fest; diese kann von der Anfrage des Kunden abweichen. Maßgeblich ist die im angenommenen Angebot dokumentierte Druckausrichtung. Mit der Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die dort festgelegte Druckausrichtung.

Die festgelegte Druckausrichtung wird durch die dem jeweiligen Bauteil zugeordnete Druckdatei dokumentiert und in der Bauteilakte gespeichert. Die Druckdatei selbst sowie die darin enthaltenen detaillierten Druck- und Prozessparameter sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnis von PRIME Additive Manufacturing und werden dem Kunden nicht zugänglich gemacht. Die gewählte Druckausrichtung wird dem Kunden im Angebot durch eine Abbildung veranschaulicht, aus der die Lage des Bauteils auf der Druckplatte erkennbar ist.

6.7 Materialwahl

Bei einem Sofortauftrag wählt der Kunde das Material aus dem verfügbaren Angebot selbst aus. Die Eignung des gewählten Materials für den vom Kunden vorgesehenen Einsatzzweck liegt in dessen Verantwortung. PRIME Additive Manufacturing schuldet die fachgerechte Verarbeitung des vom Kunden gewählten Materials, nicht dessen Eignung für den Einsatzzweck.

Bei einer Angebotsanfrage kann der Kunde ein Material vorschlagen. Ist das vorgeschlagene Material aus Sicht von PRIME Additive Manufacturing mit den übrigen Anforderungen vereinbar, wird es übernommen. Andernfalls schlägt PRIME Additive Manufacturing im Angebot ein anderes Material vor. Maßgeblich ist das im angenommenen Angebot festgelegte Material. Mit der Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde das dort festgelegte Material.

Mit der Annahme eines Angebots bestätigt der Kunde, die Eignung des Bauteils in der angebotenen Konfiguration – insbesondere hinsichtlich Material, Druckausrichtung und Geometrie – für seinen vorgesehenen Einsatzzweck selbst geprüft zu haben. Die Verantwortung für die Eignung der angebotenen Konfiguration für den Einsatzzweck liegt beim Kunden. Die Verantwortung für die fachgerechte Fertigung des Bauteils entsprechend der angebotenen Konfiguration verbleibt bei PRIME Additive Manufacturing.

Die Materialauswahl des Kunden bezieht sich auf die jeweilige Materialklasse (z. B. PA6-CF), nicht auf ein bestimmtes Erzeugnis eines bestimmten Herstellers. PRIME Additive Manufacturing ist berechtigt, innerhalb der gewählten Materialklasse ein geeignetes Material eines von PRIME Additive Manufacturing qualifizierten Herstellers zu verwenden. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fabrikat oder einen bestimmten Hersteller besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Materialien derselben Materialklasse können sich je nach Hersteller und Charge in ihren Eigenschaften unterscheiden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, solche Schwankungen bei der konstruktiven Auslegung des Bauteils zu berücksichtigen und für tragende oder sicherheitsrelevante Anwendungen einen angemessenen Sicherheitsfaktor vorzusehen.

6.8 Bauteile pro Druckplatte

Die Anzahl der gleichzeitig auf einer Druckplatte gefertigten Bauteile (Bauteile pro Druckplatte) beeinflusst neben den Fertigungskosten auch die mechanischen Eigenschaften des Bauteils. Die gemeinsame Fertigung mehrerer Bauteile verändert das thermische Verhalten während des Druckvorgangs und kann sich dadurch auf die Festigkeit auswirken.

PRIME Additive Manufacturing legt die maximal zulässige Anzahl der Bauteile pro Druckplatte fest — beim Sofortauftrag automatisiert, bei individuellen Angeboten im Rahmen der Angebotserstellung. Innerhalb dieser Obergrenze wählt der Kunde die konkrete Anzahl der Bauteile pro Druckplatte selbst und entscheidet damit eigenverantwortlich über das Verhältnis von Stückpreis und Bestellmenge.

Die vom Kunden gewählte Anzahl der Bauteile pro Druckplatte wird in der Bauteilakte dokumentiert und ist maßgeblicher Bestandteil der Fertigungsspezifikation. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die Eignung des Bauteils bei der von ihm gewählten Anzahl der Bauteile pro Druckplatte. Die fachgerechte Fertigung entsprechend der gewählten Spezifikation verbleibt bei PRIME Additive Manufacturing.

Die gewählte Anzahl der Bauteile pro Druckplatte ist fester Bestandteil der jeweiligen Bauteilakte. Bei einem Sofortauftrag führt die Wahl einer abweichenden Anzahl der Bauteile pro Druckplatte zu einem neuen Sofortauftrag und damit zu einer neuen Bauteilakte. Bei einem individuellen Angebot legt PRIME Additive Manufacturing die maximal zulässige Anzahl der Bauteile pro Druckplatte fest; der Kunde kann auf dieser Grundlage für jede innerhalb dieser Obergrenze zulässige Anzahl eine eigene Bauteilakte mit der jeweils festgelegten Anzahl der Bauteile pro Druckplatte erzeugen. Maßgeblich für die Fertigung ist die in der jeweiligen Bauteilakte festgelegte Anzahl der Bauteile pro Druckplatte.

6.9 Hinweise und Beratung

PRIME Additive Manufacturing erbringt eine Fertigungsdienstleistung nach den Vorgaben des Kunden und schuldet keine konstruktive Auslegung, Berechnung oder ingenieurmäßige Bewertung des Bauteils.

Nicht fertigbare Bauteile

Kommt PRIME Additive Manufacturing bei der Prüfung einer Anfrage zu dem Ergebnis, dass ein Bauteil nicht sicher fertigbar ist, wird die Anfrage abgelehnt; ein Angebot wird in diesem Fall nicht erstellt. PRIME Additive Manufacturing kann den Kunden dabei auf die maßgeblichen Auffälligkeiten hinweisen. Möchte der Kunde ein solches Bauteil in geänderter Form fertigen lassen, hat er es mit der angepassten Konstruktion erneut anzufragen. Über die Fertigbarkeit der geänderten Konstruktion entscheidet PRIME Additive Manufacturing im Rahmen einer erneuten Prüfung.

Optimierungshinweise

Ist ein Bauteil fertigbar, kann PRIME Additive Manufacturing den Kunden auf mögliche Optimierungen hinweisen, etwa zugunsten der Fertigungskosten oder der Bauteilstabilität. Solche Hinweise sind eine unverbindliche Serviceleistung und stellen keine Konstruktionsberatung, keine technische Prüfung und keine Zusicherung der Eignung des Bauteils dar. Der Kunde ist nicht verpflichtet, einen solchen Hinweis umzusetzen; er kann das Bauteil in der angebotenen Konfiguration bestellen und trägt in diesem Fall die Verantwortung für Preis und Eignung selbst.

Eine Änderung der Bauteilgeometrie infolge eines Hinweises stellt eine neue Konstruktion dar. Sie ist als neue Anfrage einzureichen und führt, sofern fertigbar, zu einem eigenständigen neuen Angebot.

Eine Verpflichtung von PRIME Additive Manufacturing, Bauteile auf Konstruktions- oder Eignungsmängel zu prüfen oder auf solche hinzuweisen, besteht nicht. Eine über die vorstehenden Hinweise hinausgehende technische Beratung erfolgt nur, sofern sie ausdrücklich und in Textform vereinbart wurde.

7 Gewährleistung und Haftung
7.1 Haftung für Konstruktionsfehler

PRIME Additive Manufacturing übernimmt keine Haftung für Mängel oder Schäden, die auf Fehlern oder ungeeigneten Konstruktionen in den vom Kunden bereitgestellten Dateien beruhen. Hierzu zählen insbesondere:

  • ungeeignete Wandstärken

  • fehlerhafte oder unvollständige Geometrien

  • unzureichende Stabilität oder Festigkeit

  • konstruktive Fehler

  • ungeeignete Materialwahl des Kunden bei Sofortaufträgen

  • nicht druckbare oder unzureichend definierte Modelle.

Die Verantwortung für die konstruktive Auslegung des Bauteils liegt ausschließlich beim Kunden. PRIME Additive Manufacturing erbringt grundsätzlich keine Konstruktions- oder Auslegungsleistungen. Für Hinweise und eine etwaige Beratung gilt der gesonderte Abschnitt „Hinweise und Beratung“.

7.2 Verwendung der Bauteile

Die Verantwortung für die Verwendung der gefertigten Bauteile liegt ausschließlich beim Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Bauteile vor ihrem Einsatz sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass sie für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet sind. Die Bauteile sind grundsätzlich nicht für sicherheitskritische Anwendungen vorgesehen, insbesondere nicht für Anwendungen in:

  • Luftfahrt

  • Medizintechnik

  • sicherheitsrelevanten Fahrzeugkomponenten

  • kerntechnischen Anlagen

  • lebenswichtigen Systemen

Eine Verwendung der Bauteile in solchen Bereichen erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung des Kunden.

7.3 Gewährleistung

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware.

Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt, in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware insoweit als genehmigt; die handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 377 f. HGB bleiben unberührt.

7.4 Haftungsbeschränkung

PRIME Additive Manufacturing haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PRIME Additive Manufacturing nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch je Bestellposition auf deren jeweiligen Auftragswert und je Schadensfall auf insgesamt 10.000 EUR. Mehrere auf derselben Ursache beruhende Schäden gelten dabei als ein Schadensfall, auch wenn mehrere Bauteile oder Lieferungen betroffen sind. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist im Verhältnis zu Unternehmern ausgeschlossen, soweit nicht ein Fall des Absatzes 1 vorliegt.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von PRIME Additive Manufacturing.

7.5 Freistellung

Der Kunde stellt PRIME Additive Manufacturing von allen Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass ein von PRIME Additive Manufacturing gefertigtes Bauteil auf einer fehlerhaften oder ungeeigneten Konstruktion, Spezifikation oder Materialvorgabe des Kunden beruht oder vom Kunden für einen ungeeigneten oder unzulässigen Einsatzzweck verwendet wird. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung.

Die Freistellung gilt nicht, soweit der geltend gemachte Anspruch auf einem von PRIME Additive Manufacturing zu vertretenden Fertigungsfehler beruht oder auf Umständen, für die PRIME Additive Manufacturing nach zwingendem Recht haftet.

Der Kunde wird PRIME Additive Manufacturing über Ansprüche Dritter, die zu einer Freistellung führen können, unverzüglich in Textform unterrichten. PRIME Additive Manufacturing wird ohne Zustimmung des Kunden kein Anerkenntnis abgeben und keinen Vergleich schließen, es sei denn, hierzu besteht eine rechtliche Verpflichtung.

8 Eigentum und Schlussbestimmungen
8.1 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von PRIME Additive Manufacturing. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Eine Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zulässig, sofern die Forderungen aus der Weiterveräußerung an PRIME Additive Manufacturing abgetreten werden.

8.2 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von PRIME Additive Manufacturing anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

8.3 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit Unternehmern ist der Sitz von PRIME Additive Manufacturing. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Die Vertragssprache ist Deutsch.