Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anbieter: PRIME Additive Manufacturing
Version: 1.0
Freigabedatum: 10. März 2026
Gültig ab: 10. März 2026
Dokumenttyp: Allgemeine Geschäftsbedingungen für additive Fertigungsdienstleistungen
Geltungsbereich: Online-Shop und digitale Angebotsplattform von PRIME Additive Manufacturing

  1. Anbieter

PRIME Additive Manufacturing
Inhaberin: Alexandra Zweering
Spenglerstr. 18
73431 Aalen
Deutschland

E-Mail: info@prime-am.de

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, Angebote und Verträge, die über den Online-Shop von PRIME Additive Manufacturing abgeschlossen werden.

Das Angebot richtet sich in erster Linie an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Bestellungen von Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB sind ebenfalls möglich, sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

  1. Begriffsdefinitionen

Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Begriffsdefinitionen:

3D-Modell
Ein digitales dreidimensionales Modell eines Bauteils, das zur additiven Fertigung verwendet werden kann.

Datei
Eine vom Kunden hochgeladene digitale Datei, insbesondere in Form eines 3D-Modells (z. B. STL oder OBJ) oder ergänzender Dokumente wie Zeichnungen, Spezifikationen oder Beschreibungen.

Sofortangebot
Eine automatisiert generierte Preisberechnung auf Grundlage der vom Kunden hochgeladenen Dateien und der im Bestellprozess gewählten Parameter.

Referenznummer
Eine eindeutige Kennung eines Bauteils, die einen definierten Konstruktions- und Produktionsstand beschreibt und für Wiederholbestellungen verwendet werden kann.

Wiederholbestellung
Eine Bestellung eines Bauteils auf Grundlage einer bereits bestehenden Referenznummer und der zugehörigen gespeicherten Produktionsdaten.

 

  1. Leistungen

PRIME Additive Manufacturing bietet die Fertigung von Bauteilen im additiven Fertigungsverfahren (3D-Druck) an.

Bestellungen können erfolgen über:

  • ein Sofortangebot mit automatischer Preisberechnung
  • eine individuelle Angebotsanfrage
  • eine Wiederholbestellung über eine bestehende Referenznummer

Grundlage der Fertigung sind die vom Kunden bereitgestellten digitalen 3D-Modelle sowie die im Auftrag definierten technischen Parameter.

Die Fertigung erfolgt auf Basis der übermittelten Daten und der im Bestellprozess gewählten Optionen.

  1. Kundenkonto

Für die Nutzung des Online-Shops ist die Erstellung eines Kundenkontos erforderlich.

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.

Der Kunde ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die über sein Kundenkonto erfolgen.

Der Kunde ist verpflichtet, PRIME Additive Manufacturing unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung seines Kundenkontos bestehen.

  1. Upload von Dateien

Zur Erstellung von Angeboten oder Bestellungen kann der Kunde 3D-Modelle sowie weitere Dateien hochladen.

Unterstützte 3D-Dateiformate sind derzeit insbesondere:

  • STL
  • OBJ

Zusätzlich können bei Angebotsanfragen weitere Dateien hochgeladen werden, beispielsweise:

  • technische Zeichnungen
  • Dokumente
  • Spezifikationen
  • zusätzliche Fertigungsinformationen.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die hochgeladenen Dateien frei von Schadsoftware sind und keine technischen oder rechtlichen Risiken verursachen.

  1. Rechte an hochgeladenen Dateien

Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den hochgeladenen Dateien verfügt.

Insbesondere darf durch die Fertigung der Bauteile keine Verletzung von

  • Urheberrechten
  • Patenten
  • Markenrechten
  • sonstigen Schutzrechten

Dritter erfolgen.

Der Kunde stellt PRIME Additive Manufacturing von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer solchen Rechtsverletzung entstehen.

 

  1. Zulässigkeit der hochgeladenen Inhalte

Der Kunde verpflichtet sich, keine Dateien oder Modelle hochzuladen, deren Herstellung, Besitz oder Verbreitung gegen geltendes Recht verstößt.

Insbesondere dürfen keine Modelle übermittelt werden, die

  • gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen
  • verbotene Waffen oder Waffenteile betreffen
  • militärischen oder rüstungsrelevanten Beschränkungen unterliegen
  • gegen Exportkontrollvorschriften verstoßen
  • Rechte Dritter verletzen
  • zur Herstellung gefährlicher oder illegaler Gegenstände bestimmt sind.

PRIME Additive Manufacturing behält sich das Recht vor, hochgeladene Dateien zu prüfen und die Bearbeitung oder Fertigung abzulehnen, wenn Anhaltspunkte für rechtswidrige Inhalte bestehen.

Eine Verpflichtung zur inhaltlichen Prüfung der hochgeladenen Dateien besteht jedoch nicht.

Sollten durch die vom Kunden übermittelten Dateien Rechtsverletzungen entstehen, stellt der Kunde PRIME Additive Manufacturing von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.

 

  1. Vertraulichkeit von Konstruktionsdaten

Die vom Kunden bereitgestellten 3D-Modelle und technischen Unterlagen können vertrauliche Informationen oder geistiges Eigentum enthalten.

PRIME Additive Manufacturing verpflichtet sich, diese Daten ausschließlich zur

  • Angebotserstellung
  • technischen Prüfung
  • Produktionsplanung
  • Fertigung
  • Durchführung von Wiederholbestellungen

zu verwenden.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

  1. Referenznummer und Versionsstand von Bauteilen

9.1 Definition der Referenznummer

Für Bauteile kann eine eindeutige **Referenznummer („Ref“) ** vergeben werden.

Die Referenznummer identifiziert ein Bauteil eindeutig und steht für einen vollständig definierten Konstruktions- und Produktionsstand.

Dieser umfasst insbesondere

  • die übermittelte 3D-Datei
  • Materialklasse
  • Fertigungsverfahren
  • relevante Produktionsparameter
  • weitere im Auftrag definierte Spezifikationen.

Die Referenznummer ist unveränderlich.

9.2 Wiederholbestellungen

Wiederholbestellungen erfolgen auf Grundlage der gespeicherten Produktionsdaten der jeweiligen Referenznummer.

Änderungen am Bauteil, an Material, Geometrie oder technischen Parametern sind unter einer bestehenden Referenznummer nicht möglich.

Sollte der Kunde Änderungen wünschen, ist ein neuer Erstauftrag erforderlich, bei dem eine neue Referenznummer vergeben wird.

Zulässigkeit von Wiederholbestellungen

Die Vergabe einer Referenznummer und die Speicherung der zugehörigen Produktionsdaten begründen keinen Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit oder Fertigung eines Bauteils.

PRIME Additive Manufacturing behält sich das Recht vor, Wiederholbestellungen abzulehnen, wenn

  • rechtliche oder regulatorische Anforderungen entgegenstehen
  • sicherheitsrelevante oder exportkontrollrechtliche Beschränkungen bestehen
  • Rechte Dritter betroffen sein könnten
  • oder sonstige rechtliche oder technische Gründe gegen eine Fertigung sprechen.

Dies gilt auch für Bauteile, die bereits zuvor gefertigt wurden und unter einer bestehenden Referenznummer gespeichert sind.

Ein Anspruch auf erneute Fertigung eines Bauteils allein aufgrund einer vorhandenen Referenznummer besteht nicht.

9.3 Material bei Wiederholbestellungen

Bei Wiederholbestellungen erfolgt die Fertigung grundsätzlich auf Grundlage des beim Erstauftrag verwendeten Materialtyps.

Sollte das ursprünglich verwendete Material oder der entsprechende Hersteller nicht mehr verfügbar sein, ist PRIME Additive Manufacturing berechtigt, ein technisch gleichwertiges Material aus derselben Materialklasse und aus der Liste geeigneter und durch PRIME Additive Manufacturing qualifizierter Hersteller zu verwenden.

Abweichungen innerhalb der Materialklasse stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarten Eigenschaften des Bauteils nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

9.4 Freigabe des Produktionsstandes

Mit einer Wiederholbestellung bestätigt der Kunde, dass das Bauteil dem zuvor bestellten und freigegebenen Produktionsstand entspricht.

Die unter der jeweiligen Referenznummer gespeicherten Konstruktions-, Material- und Produktionsdaten gelten als vom Kunden akzeptierter Produktionsstand.

PRIME Additive Manufacturing übernimmt keine Verantwortung für die konstruktive Auslegung oder Funktionsfähigkeit des Bauteils im konkreten Einsatzzweck.

  1. Zustandekommen eines Vertrags

Sofortangebot

Bei Nutzung des Sofortangebots wird der Preis automatisiert anhand der hochgeladenen Datei und der gewählten Parameter berechnet.

Die angezeigte Preisberechnung stellt ein unverbindliches Angebot dar.

Mit Abschluss der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab.

Die automatisch versendete Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar.

Der Vertrag kommt erst zustande, wenn PRIME Additive Manufacturing den Auftrag bestätigt oder mit der Produktion beginnt.

Bauteilausrichtung

Die Bauteilausrichtung auf dem Druckbett wird durch PRIME Additive Manufacturing festgelegt.

Die Entscheidung erfolgt nach technischer Einschätzung unter Berücksichtigung von

  • Druckbarkeit
  • Stabilität
  • mutmaßlicher Bauteilfunktion.

Der Kunde kann beim Sofortangebot keine Vorgaben zur Bauteilausrichtung machen.

Technische Prüfung

Nach Eingang einer Bestellung kann eine technische Prüfung erfolgen.

Sollte sich herausstellen, dass

  • das Modell technisch nicht druckbar ist
  • Dateien beschädigt oder unvollständig sind
  • rechtliche oder sicherheitsrelevante Bedenken bestehen
  • der Auftrag aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht durchführbar ist

behält sich PRIME Additive Manufacturing vor, den Auftrag abzulehnen.

Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.

  1. Speicherung der Vertragsdaten

Der Vertragstext wird von PRIME Additive Manufacturing gespeichert.

Bestellinformationen, Angebotsdaten sowie zugehörige Produktionsdaten können im Kundenkonto des Kunden gespeichert werden, insbesondere zur Durchführung von Wiederholbestellungen über Referenznummern.

Der Kunde kann die Bestelldaten über sein Kundenkonto einsehen.

  1. Preisstaffeln, Lieferzeiten und Preisgültigkeit

Angebote können mehrere Preisstaffeln enthalten.

Diese basieren auf

  • Bestellmenge
  • Erstbestellung oder Wiederholbestellung.

Die angegebenen Lieferzeiten stellen geschätzte Lieferzeiten dar.

Sollten aufgrund technischer Fehler, fehlerhafter Dateianalyse oder offensichtlicher Softwarefehler offensichtlich unzutreffende Preise angezeigt werden, behält sich PRIME Additive Manufacturing vor, entsprechende Bestellungen abzulehnen oder ein korrigiertes Angebot zu unterbreiten.

  1. Zahlung

Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten.

Hierzu können insbesondere gehören

  • PayPal
  • Klarna
  • Kreditkarte
  • Apple Pay
  • Google Pay

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die jeweiligen Zahlungsdienstleister.

  1. Produktionsbedingte Verzögerungen

Bei additiven Fertigungsverfahren kann es aufgrund technischer oder prozessbedingter Faktoren zu Verzögerungen kommen.

Hierzu zählen insbesondere

  • Druckabbrüche
  • Maschinenstörungen
  • Materialengpässe
  • notwendige Wiederholungen von Druckprozessen.
  1. Versand

Der Versand erfolgt über DHL.

Die Versandabwicklung erfolgt über das Versandmanagementsystem SimpleSell.

  1. Technische Voraussetzungen für 3D-Modelle

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten 3D-Modelle technisch für den 3D-Druck geeignet sind.

Hierzu zählen insbesondere:

  • ausreichende Wandstärken
  • geschlossene Geometrien
  • geeignete Toleranzen
  • druckbare Strukturen.

PRIME Additive Manufacturing führt keine vollständige konstruktive oder funktionale Prüfung der Modelle durch.

Automatische Dateianalyse und Einheiteninterpretation

Im Rahmen des Sofortangebots können hochgeladene 3D-Dateien automatisiert analysiert werden.

Dateiformate wie STL oder OBJ enthalten in der Regel keine eindeutige Maßeinheit.

Alle geometrischen Werte werden daher standardmäßig als Millimeter (mm) interpretiert.

Dem Kunden werden im Rahmen der Dateianalyse die ermittelten Bauteilabmessungen angezeigt.

Der Kunde ist verpflichtet, diese Angaben vor Abschluss der Bestellung zu prüfen.

  1. Materialdefinition und Materialverfügbarkeit

Das Material eines Bauteils wird durch die gewählte Materialklasse sowie gegebenenfalls durch zusätzliche Spezifikationen wie Farbe oder Oberflächenoptionen definiert.

PRIME Additive Manufacturing behält sich vor, Materialien aus einer Liste geeigneter und durch PRIME Additive Manufacturing qualifizierter Hersteller zu verwenden.

Die Qualifizierung erfolgt nach internen Qualitäts- und Prozesskriterien.

  1. Fertigungstoleranzen

Bauteile, die im additiven Fertigungsverfahren hergestellt werden, können material- und verfahrensbedingt Abweichungen aufweisen.

Hierzu gehören insbesondere

  • Maßtoleranzen
  • sichtbare Schichtstrukturen
  • Oberflächenunterschiede
  • leichte Farbabweichungen
  • materialbedingte Unterschiede der mechanischen Eigenschaften.

Solche Eigenschaften stellen keinen Mangel dar, sofern sie technisch bedingt sind.

  1. Haftung für Konstruktionsfehler

PRIME Additive Manufacturing übernimmt keine Haftung für Mängel oder Schäden, die auf Fehlern oder ungeeigneten Konstruktionen in den vom Kunden bereitgestellten Dateien beruhen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • ungeeignete Wandstärken
  • fehlerhafte oder unvollständige Geometrien
  • unzureichende Stabilität oder Festigkeit
  • konstruktive Fehler
  • ungeeignete Materialwahl
  • nicht druckbare oder unzureichend definierte Modelle.

Die Verantwortung für die konstruktive Auslegung des Bauteils liegt ausschließlich beim Kunden.

PRIME Additive Manufacturing erbringt grundsätzlich keine Konstruktions- oder Auslegungsleistungen. Eine technische Beratung hinsichtlich der Funktion oder Einsatzfähigkeit eines Bauteils erfolgt nur, sofern diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

  1. Verwendung der Bauteile

Die Verantwortung für die Verwendung der gefertigten Bauteile liegt ausschließlich beim Kunden.

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Bauteile vor ihrem Einsatz sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass sie für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet sind.

Die Bauteile sind grundsätzlich nicht für sicherheitskritische Anwendungen vorgesehen, insbesondere nicht für Anwendungen in:

  • Luftfahrt
  • Medizintechnik
  • sicherheitsrelevanten Fahrzeugkomponenten
  • kerntechnischen Anlagen
  • lebenswichtigen Systemen.

Eine Verwendung der Bauteile in solchen Bereichen erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung des Kunden.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von PRIME Additive Manufacturing.

Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln.

Eine Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zulässig, sofern die Forderungen aus der Weiterveräußerung an PRIME Additive Manufacturing abgetreten werden.

  1. Gewährleistung

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware.

Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen und schriftlich anzuzeigen.

Unterlässt der Kunde diese Prüfung oder Anzeige, gilt die Ware hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

  1. Haftungsbeschränkung

PRIME Additive Manufacturing haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PRIME Additive Manufacturing nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist im Verhältnis zu Unternehmern ausgeschlossen.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

  1. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit Unternehmern ist der Sitz von PRIME Additive Manufacturing.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.